Weg zur Förderung

Um den erfolgreichen Weg einer nachhaltigen Regionalentwicklung weiterzuführen, wurde das Regionale Entwicklungskonzept für die aktuelle Förderperiode 2023-2027 fortgeschrieben. Zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie bietet die LEADER-Region Östliches Weserbergland Fördermittel für öffentliche und private Projektträger zur Umsetzung von Projekten an.



Hat mein Projekt eine Chance auf Förderung?


Um qualitativ hochwertige Projekte umzusetzen und damit die gesteckten Ziele zu erreichen, sind von den Projekten sogenannte Mindest- und auch Qualitätskriterien zu erfüllen.
Die Mindestkriterien müssen von dem Projekt zwingend erfüllt werden, um überhaupt in die Beratung der LAG zu gelangen.
In einem zweiten Schritt wird anhand entsprechender Qualitätskriterien über die Qualität des Projekts und über die zu erwartende Förderhöhe entschieden.


  • Mindestkriterien

    • Das Projekt liegt in der Region Östl. Weserbergland.
    • Das Projekt leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Entwicklungsstrategie
    • Das Projekt bedient mindestens ein Handlungsfeldziel.
    • Das Projekt widerspricht nicht der Strategie oder anderen übergeordneten Planungen.
    • Durch das Projekt wird keine Bevölkerungsgruppe benachteiligt.
    • Für das Projekt besteht ein realistischer Zeitplan, der in der Projektskizze erläutert wird.
    • Das Projekt ist umsetzungsreif und kann innerhalb von 8 Wochen nach einem positiven LAG-Beschluss zur Bewilligung eingereicht werden.
    • Das Projekt hat eine gesicherte Trägerschaft, die eine Umsetzung organisatorisch und finanziell gewährleisten kann.
    • Für das Projekt besteht ein nachvollziehbarer Kosten- und Finanzierungsplan, der mit der Projektskizze eingereicht werden muss.
    • Das Projekt ist dauerhaft und nachhaltig angelegt.
    • Es liegt eine aussagefähige Projektskizze vor.
    • Das Projekt steht nicht im Widerspruch zum Klima- und Artenschutz.
  • Qualitätskriterien

    Integrierter Ansatz

    • nur 1 Handlungsfeldziel wird bedient (Kriterium nicht erfüllt)
    • 2 Handlungsfeldziele werden bedient (Kriterium erfüllt)
    • mehr als 2 Handlungsfeldziele werden bedient (Kriterium gut erfüllt)

    Regionaler Bezug

    • nur 1 Kommune (Kriterium nicht erfüllt)
    • mind. 2 Kommunen (Kriterium erfüllt)
    • Gesamte Region: 5 Kommunen (Kriterium gut erfüllt)

    Pilot-/Modellcharakter, beispielgebend, innovativ 

    • nicht innovativ (Kriterium nicht erfüllt)
    • innovativ für 1 Kommune (Kriterium erfüllt)
    • innovativ für Region Östl. Weserbergland (Kriterium gut erfüllt)

    Kooperationsprojekt mit 

    • keiner Region (Kriterium nicht erfüllt)
    • 1 anderen Region (Kriterium erfüllt)
    • 2 oder mehr Regionen (Kriterium gut erfüllt)

    Projekt des Ehrenamtes

    • hat keinen Einfluss auf das Ehrenamt (Kriterium nicht erfüllt)
    • das Ehrenamt wird u.a. hierdurch gefördert (Kriterium erfüllt)
    • dient zum überwiegenden Teil der Förderung des Ehrenamtes (Kriterium gut erfüllt)

    Leistet einen Beitrag zur Barrierefreiheit

    • kein Beitrag (Kriterium nicht erfüllt)
    • Barrierefreiheit ist u.a. Thema (Kriterium erfüllt)
    • Barrierefreiheit ist ausschließlich Thema (Kriterium gut erfüllt)

    Leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Chancengleichheit (Gender)

    • kein Beitrag (Kriterium nicht erfüllt)
    • Chancengleichheit ist u.a. Thema (Kriterium erfüllt)
    • Chancengleichheit ist ausschließlich Thema (Kriterium gut erfüllt)

Wie gehe ich vor?


Einen „Leitfaden Projektidee – Was tun?“ für die neue Förderperiode wird bald erscheinen, Sie können sich vorerst an dem Leitfaden der Förderperiode 2014-2020 orientieren.

  • 1. Kontaktaufnahme zum Regionalmanagement

    Die Anfragen und Projektideen können jederzeit an das Regionalmanagement gerichtet werden.

  • 2. Ausfüllen und Einreichen einer Projektskizze

    Beschreiben Sie Ihr Projekt!  Füllen Sie hierfür die Projektskizze aus und formulieren Sie Ihre Projektbeschreibung so konkret wie möglich. Die ausgefüllte Projektskizze bildet die Grundlage für die Bewertung Ihres Vorhabens und ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Prioritätenliste der LAG.  Das Regionalmanagement hilft Ihnen hierbei gerne weiter.


    Grundlagen zum Ausfüllen der Projektskizze:

    • Holen Sie die notwendigen Angebote für den Finanzplan ein.
    • Sind alle wichtigen Partner*innen (ggf. Fachbehörden) beteiligt?
    • Müssen Genehmigungen eingeholt werden?
    • Vernetzen Sie sich und suchen Sie Mitstreiter*innen für Ihre Idee.

    Reichen Sie die vollständigen Unterlagen fristgerecht (spätestens 6 Wochen vor der nächsten LAG-Sitzung) beim Regionalmanagement ein. Die Termine der LAG-Sitzung werden auf unter Aktuelles bekannt gegeben, in der Regel gibt es zwei Sitzungen pro Jahr. 

  • 3. Beratung und Beschlussfassung durch die Mitglieder der LAG

    Das LAG-Entscheidungsgremium bewertet in seiner Sitzung alle vollständig und fristgerecht eingegangenen Projekte anhand der im REK festgelegten Projektauswahlkriterien. Sie haben die Möglichkeit, dem LAG-Entscheidungsgremium Ihre Projektidee zu präsentieren. Die eingereichten Projekte werden für die jeweilige Sitzung anhand der Qualitätskriterien  in eine Rangfolge gebracht. 

  • 4. Beantragung von Fördermitteln

    Hat Ihr Projekt in der LAG ein positives Votum erhalten, gilt es nun einen formellen Förderantrag beim ArL (Amt für regionale Landesentwicklung) Leine Weser zu stellen.

    • Das Regionalmanagement unterstützt Sie bei der Bearbeitung des Förderantrags. Reichen Sie hierzu alle notwendigen Unterlagen ein.
    • Der LEADER-Antrag wird dann an die Bewilligungsbehörde zur Prüfung und Entscheidung  gegeben.
    • Zur Antragstellung benötigen Sie eine EU-Registriernummer, diese können Sie hier beantragen.
  • 5. Umsetzung

    • Sobald Sie einen schriftlichen Bewilligungsbescheid vom ArL erhalten haben, können Sie, unter Beachtung des Vergaberechts beginnen. 
    • Lesen Sie den Bewilligungsbescheid aufmerksam durch und achten Sie insbesondere auf die Nebenbestimmungen.
    • Sie müssen zunächst die gesamten Projektkosten vorfinanzieren und bekommen anschließend die Fördersumme erstattet.
    • Führen Sie eine kurze Projektdokumentation (Foto- & Vergabedokumentation, etc.) für mögliche Prüfungen des Projektes durch.
    • Denken Sie an die Öffentlichkeitsarbeit und dabei an die Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften.
    • Änderungen und Abweichungen sind im Vorfeld mit dem ArL abzustimmen.
  • 6. Projektabschluss

    Nach der Umsetzung muss ein Verwendungsnachweis beim ArL eingereicht werden. Das ArL prüft diesen und anschließend werden die Fördermittel ausgezahlt. Es wäre schön, wenn es eine Einweihungsfeier gäbe, zu der alle Beteiligten eingeladen werden!