Fördersätze
Eine LEADER-Projektförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Laut Vorgaben der EU hat jeder Antragsteller mind. 25 % der LEADER-Mittel durch öffentliche Mittel kozufinanzieren. Das REM unterstützt bei der Einwerbung der Kofinanzierung.
Gemeinden erhalten eine Brutto-Förderung, alle anderen Projektträger eine Netto-Förderung.
Der Basisfördersatz variiert je nach Handlungsfeld und Trägerschaft. Auf Grundlage der Qualitätskriterien kann sich eine Erhöhung des Basisfördersatzes um 5- 10 % ergeben.
Handlungsfeld 1: Regionale Wirtschaftsentwicklung
Öffentliche Antragsteller und Private; Vereine etc. (netto)
- 65 %
Gemeinden und Gemeindeverbände (brutto)
- 55 %
Private Antragsteller mit Gewinnabsicht (netto)
- 35 %
Handlungsfeld 2 : Sicherung & Stärkung der Daseinsvorsorge/Demographie, Dörfer haben Zukunft
Öffentliche Antragsteller und Private; Vereine etc. (netto)
- 65 %
Gemeinden und Gemeindeverbände (brutto)
- 55 %
Private Antragsteller mit Gewinnabsicht (netto)
- 35 %
Handlungsfeld 3 : Innenentwicklung/Reduzierung Flächenverbrauchs
Öffentliche Antragsteller und Private; Vereine etc. (netto)
- 60 %
Gemeinden und Gemeindeverbände (brutto)
- 50 %
Private Antragsteller mit Gewinnabsicht (netto)
- 35 %
Handlungsfeld 4 : Klima- und Umweltschutz
Öffentliche Antragsteller und Private; Vereine etc. (netto)
- 60 %
Gemeinden und Gemeindeverbände (brutto)
- 50 %
Private Antragsteller mit Gewinnabsicht (netto)
- 35 %
Kooperationsprojekte
Festgesetzter Fördersatz (je nach Vorgaben des Landes)
- 75 %
Beispielrechnung
| Projektkosten | 10.000€ |
|---|---|
| Fördersatz (Basisförderung 65% + 5% über Qualitätskriterien) | 70 % |
| LEADER-Förderung | 7.000€ |
| Öffentliche Ko-Finanzierung (25%) | 1.750€ |
| Eigenmittel | 1.250€ |
Fördergrenzen
Im Rahmen der Konzeption sind Förderhöchstbeträge sowie eine Bagatellgrenze zur Förderung definiert worden. So kann zum einen sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für eine Vielzahl verschiedener Projekte eingesetzt werden können und zum anderen wird durch eine Bagatellgrenze die Förderung von Mikroprojekten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand vermieden.
Förderhöchstbetrag:
- Öffentliche und Private ohne Gewinnabsicht 150.000 € Förderung pro Projekt
- Private mit Gewinnabsicht 50.000 € Förderung pro Projekt
Bagatellgrenze:
- mind. 5.000 € Projektkosten
