Fördersätze

Eine LEADER-Projektförderung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Laut Vorgaben der EU hat jeder Antragsteller mind. 25 % der LEADER-Mittel durch öffentliche Mittel kozufinanzieren. Das REM unterstützt bei der Einwerbung der Kofinanzierung.

Gemeinden erhalten eine Brutto-Förderung, alle anderen Projektträger eine Netto-Förderung.

Der Basisfördersatz variiert je nach Handlungsfeld und Trägerschaft. Auf Grundlage der Qualitätskriterien kann sich eine Erhöhung des Basisfördersatzes um 5- 10 % ergeben.

  • Handlungsfeld 1: Regionale Wirtschaftsentwicklung

    Öffentliche Antragsteller und Private; Vereine etc. (netto)

    • 65 %

    Gemeinden und Gemeindeverbände (brutto) 

    • 55 %

    Private Antragsteller mit Gewinnabsicht (netto)

    • 35 %
  • Handlungsfeld 2 : Sicherung & Stärkung der Daseinsvorsorge/Demographie, Dörfer haben Zukunft

    Öffentliche Antragsteller und Private; Vereine etc. (netto)

    • 65 %

    Gemeinden und Gemeindeverbände (brutto) 

    • 55 %

    Private Antragsteller mit Gewinnabsicht (netto)

    • 35 %
  • Handlungsfeld 3 : Innenentwicklung/Reduzierung Flächenverbrauchs

    Öffentliche Antragsteller und Private; Vereine etc. (netto)

    • 60 %

    Gemeinden und Gemeindeverbände (brutto) 

    • 50 %

    Private Antragsteller mit Gewinnabsicht (netto)

    • 35 %
  • Handlungsfeld 4 : Klima- und Umweltschutz

    Öffentliche Antragsteller und Private; Vereine etc. (netto)

    • 60 %

    Gemeinden und Gemeindeverbände (brutto) 

    • 50 %

    Private Antragsteller mit Gewinnabsicht (netto)

    • 35 %
  • Kooperationsprojekte

    Festgesetzter Fördersatz (je nach Vorgaben des Landes)          

    • 75 %

Beispielrechnung


Projektkosten 10.000€
Fördersatz (Basisförderung 65% + 5% über Qualitätskriterien) 70 %
LEADER-Förderung 7.000€
Öffentliche Ko-Finanzierung (25%) 1.750€
Eigenmittel 1.250€

Fördergrenzen


Im Rahmen der Konzeption sind Förderhöchstbeträge sowie eine Bagatellgrenze zur Förderung definiert worden. So kann zum einen sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Mittel für eine Vielzahl verschiedener Projekte eingesetzt werden können und zum anderen wird durch eine Bagatellgrenze die Förderung von Mikroprojekten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand vermieden.


Förderhöchstbetrag:

  • Öffentliche und Private ohne Gewinnabsicht 150.000 € Förderung pro Projekt
  • Private mit Gewinnabsicht 50.000 € Förderung pro Projekt


Bagatellgrenze:

  • mind. 5.000 € Projektkosten